Seniorenfahrdienst|
Rollstuhlservice / Begleitdienste / Kleinbus bis zu 8 Personen Abrechnung von Transportscheinen / Fahrten zur ambulanten Behandlung, zur Kur ... Für Sie unterwegs auch am Wochenende und an Feiertagen. |
Fahrdienstleiter Oliver Knebel |
Wir holen Sie zu Hause in Ihrer Wohnung ab und helfen Ihnen beim Treppensteigen.
Bei Bedarf führen wir einen Rollstuhl oder andere Gehhilfen mit.
Neue Preisliste ab 1.6.2011 beachten!
| Stadtpauschale Bischofswerda / Kamenz ab 1.6.2011 5 € |
je Fahrt | 4,50 € |
| Stadtpauschale Rollstuhlfahrer Biw./Kamenz ab 1.6.2011 9 € |
je Fahrt | 8,00 € |
| Andere Entfernung – Abrechnung nach Besetzt - km ab 1.6.2011 1,30 € |
je Km |
1,24 € |
| Gewünschte Begleitung ab 1.6.2011 16 € |
je Stunde |
12,00 € |
| SAMMELTRANSPORTE MIT KLEINBUS bis zu 8 Personen | je km |
1,50 € |
Wichtig: Wird für den Transfer ein 2. Helfer benötigt (z.B. beim Bewältigen von Treppen), müssen Sie bei der Anmeldung der Fahrt den 2. „Mann“ mit bestellen.
Die Berechnung erfolgt nach Aufwand.
FAHRDIENSTANMELDUNGEN nehmen wir telefonisch oder persönlich während unserer Geschäftszeiten in unseren vital-Büros entgegen.
Aufträge für Wochenenden / Feiertage bitte bis Freitag 16:00 Uhr anmelden.
Tel. Bischofswerda 03594 / 78 50 95 Mo-Fr 8-16 Uhr
Tel. Kamenz 03578 / 37 37 519 Mo-Fr 10-17 Uhr
Wir rechnen mit allen Krankenkassen Transportscheine ab. Der Eigenanteil beträgt
10%, max. 10 €; mindestens jedoch 5 € je Fahrt. Transportscheine für ambulante Fahrten müssen Sie vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Verfügen Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
Welche Daten benötigen wir?
Es fällt Ihnen zunehmend schwerer, Einkaufstaschen zu tragen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dann rufen Sie uns an, wir holen Sie zu Hause ab und begleiten Sie bei Ihren Aktivitäten.
Begleitung (je angefangene ¼ Stunde 3 €) pro Stunde 12 €
Sie können Ihre Wege noch selber erledigen, es fällt Ihnen jedoch schwer, die Einkaufstaschen nach Hause zu tragen. Dann übernehmen wir für Sie das „Heimtragen“. Sie müssen uns nur mitteilen, wo wir Ihre Einkäufe abholen sollen.
Preis je Einkaufsabholung 3,00 €
Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte werden verordnet und genehmigt, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben, oder die die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können.
Weiterhin muss der Patient an einer Grundkrankheit leiden, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigt den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie können als Ausnahmefall weiterhin verordnet werden. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten in vergleichbaren Fällen auch ohne amtlichen Nachweis.
In der Regel sind die Voraussetzungen für eine Verordnung des Krankentransports durch die Krankenkasse vor Fahrtantritt zu genehmigen.
HINWEIS: Diese Liste ist nicht abschließend. Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten in vergleichbaren Fällen auch ohne amtlichen Nachweis.
Fahrten zur stationären Behandlung (Krankenhaus, Kur) werden weiterhin von den Krankenkassen ohne Einschränkungen getragen. Hierfür ist ein Transportschein vom Arzt notwendig, dieser muss nicht vorab zur Krankenkasse.
Die Eigenbeteiligung beträgt 10%, max. 10 €, min. 5 € pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählt jeweils als 1 Fahrt). Die Zuzahlungsbelege bitte aufheben, werden bei der max. zu leistenden Zuzahlung mit berücksichtigt.